Wir sind der richtige Ansprechpartner und erledigen für Sie den eventuell langen Weg zum Energie-Ausweis. Im Falle unserer Beauftragung als Immobilienmakler für Ihre Immobilie lassen wir für Sie den Energieausweis erstellen und übernehmen sogar die Kosten vollumfänglich, gleich ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Aber grundsätzlich: Energieausweis, was ist das überhaupt?
Energieausweis-Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Varianten vom Energieausweis: den so genannten Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt ihr Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. Der Nachteil: Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein. Für den Bedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen: Wie ist der Zustand von Außenwänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen. Gültig sind beide Ausweisvarianten jeweils zehn Jahre. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis.
Wann braucht man welchen Energieausweis?
Bei Vermietung oder Verkauf ist das Vorlegen eines Energieausweises Pflicht
Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie gilt laut GEG eine Energieausweis-Pflicht: Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden. Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden. Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören darüber hinaus auch in die Immobilienanzeige! Wer sich daran nicht hält, muss laut GEG 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Diese Angaben aus dem Energieausweis gehören nach GEG 2020 in Immobilienanzeigen
In § 87 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird geregelt, welche Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen verpflichtend enthalten sein müssen:
• Art des Energieausweises – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
• Im Energieausweis genannte Informationen zum Endenergiebedarf oder Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
• Wesentlicher Energieträger für die Heizung (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme etc.)
• Baujahr
• Energieeffizienzklasse (bei älteren und noch gültigen Energieausweisen entfällt die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse)